Jugendschutz
Ob Ihr es glaubt oder nicht: Wir sind traurig um jeden Gast den wir abweisen müssen
Hier könnt ihr den Gesetzestext des Jugendschutzgesetzes nachlesen.
Einlassbedingungen und Jugendschutz
Prinzipiell ist bei uns jeder willkommen, der als Gast die Leistungen unseres Hauses in Anspruch nehmen will und sich anständig und friedlich verhalten wird. Mit Betreten des Hauses, wird die am Eingang ausgeschilderte Hausordnung anerkannt.
Personen mit erhöhtem Sicherheitsrisikofaktor kann der Einlass verwehrt werden.
Dazu zählen:
Angetrunkene Personen,
Stark alkoholisierten Personen wird der Eintritt verwehrt
Personen die durch Ihr äußeres Erscheinungsbild nicht zum Niveau des Hauses passen oder durch an den Tag gelegte Verhaltensformen auffallen.
Kleidung:
Eigentlich ist das mit dem Outfit gar nicht so kompliziert. In das LKA kommt nämlich jeder, der schon mit seiner Kleidung zeigt, dass er einen besonderen Abend erleben möchte. Und da ist nahezu alles erlaubt
Wer Drogen Konsumiert wird sofort des Hauses verwiesen.
Wer Drogen dealt wird sofort der Polizei übergeben.
Unsere Überwachung gilt auch für den gesamten Parkplatz.
Kinder dürfen auf öffentliche Tanzveranstaltungen (Konzerte) in Begeleitung einer erziehungsbeauftragten Person. Jugendliche über 16 Jahre dürfen auf öffentliche Tanzveranstaltungen (Konzert) bis 24.00 Uhr, danach in Begeleitung einer erziehungsbeauftragten Person. Jugendliche unter 16 Jahren werden in diesem Fall vom Gesetz wie Kinder behandelt.
Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund
Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt - sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken.
Jugendliche die um 24 Uhr das Haus zu verlassen haben, müssen Ihren Ausweis am Eingang beim Betreten des Hauses hinterlegen, um ein ordnungsgemäßes Nachhausegehen zu gewährleisten. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Nach der aktuellen Gesetzeslage haben wir keine andere Möglichkeit!
Hier findet ihr ein Formular für die Übertragung der Erziehungsberechtigung.
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